Berlin, Germany
September 21, 2004
Gesetz schafft Klarheit und
Sicherheit für Verbraucher und Landwirte
„Das deutsche Gentechnikgesetz
schafft klare Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter
Organismen, die mit EU-Recht vereinbar sind. Die Landwirte
brauchen dieses Gesetz daher dringend, um Planungssicherheit zu
bekommen. Insbesondere die Koexistenz-Regelungen und die damit
verbundene Haftungsregelung kann gar nicht gegen EU-Recht
verstoßen, weil sich die EU-Kommission bezüglich Koexistenz
entgegen unserem Drängen entschieden hat, hierfür keine
EU-einheitliche Regelung zu erlassen. Für Haftungsfragen ist die
Kommission gar nicht zuständig. Deshalb sehe ich keine Klage auf
uns zukommen“, erklärte
Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin.
Die EU-Kommission
habe immer nachdrücklich die Auffassung vertreten, Haftungsregelungen
dürften nur im Rahmen des jeweiligen nationalen Rechts
entwickelt werden. „Genau das haben wir getan. Unser Gesetz
folgt den Regelungen des Nachbarschaftsrechts, wie wir es im
BGB, § 906, geregelt haben,“ so Künast. Auch für die anderen
Koexistenzfragen habe die EU-Kommission lediglich
unverbindliche Leitlinien vorgelegt: „Und im Rahmen dieser
Leitlinien bewegt sich unser Gesetz.“
„Ich erwarte, dass
Bundesrat und Bundestag noch in dieser Woche den Weg freimachen
für das Gentechnikgesetz. Die von der EU-Kommission
beschlossenen EU-weiten Zulassungen von gentechnisch veränderten
Maissorten zeigen, wie dringend wir die Regelungen des
Gentechnik-Gesetzes brauchen“, so Künast |