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Deutsches Gentechnikgesetz ist EU-konform, sagt Bundesverbraucherministerin Künast
Berlin, Germany
September 21, 2004

Gesetz schafft Klarheit und Sicherheit für Verbraucher und Landwirte

„Das deutsche Gentechnikgesetz schafft klare Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen, die mit EU-Recht vereinbar sind. Die Landwirte brauchen dieses Gesetz daher dringend, um Planungssicherheit zu bekommen. Insbesondere die Koexistenz-Regelungen und die damit verbundene Haftungsregelung kann gar nicht gegen EU-Recht verstoßen, weil sich die EU-Kommission bezüglich Koexistenz entgegen unserem Drängen entschieden hat, hierfür keine EU-einheitliche Regelung zu erlassen. Für Haftungsfragen ist die Kommission gar nicht zuständig. Deshalb sehe ich keine Klage auf uns zukommen“, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin.

Die EU-Kommission habe immer nachdrücklich die Auffassung vertreten, Haftungsregelungen dürften nur im Rahmen des jeweiligen nationalen Rechts entwickelt werden. „Genau das haben wir getan. Unser Gesetz folgt den Regelungen des Nachbarschaftsrechts, wie wir es im BGB, § 906, geregelt haben,“ so Künast. Auch für die anderen Koexistenzfragen habe die EU-Kommission lediglich unverbindliche Leitlinien vorgelegt: „Und im Rahmen dieser Leitlinien bewegt sich unser Gesetz.“

„Ich erwarte, dass Bundesrat und Bundestag noch in dieser Woche den Weg freimachen für das Gentechnikgesetz. Die von der EU-Kommission beschlossenen EU-weiten Zulassungen von gentechnisch veränderten Maissorten zeigen, wie dringend wir die Regelungen des Gentechnik-Gesetzes brauchen“, so Künast

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