Berlin, Germany
April 11, 2005
Ab dem 1. Mai 2005 können Pflanzen
und Pflanzenerzeugnisse aus Deutschland wieder in die Russische
Föderation ausgeführt werden. Das teilte der Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium,
Alexander Müller heute in Berlin nach der Unterzeichnung eines
deutsch –russischen phytosanitären Memorandums am vergangenen
Wochenende mit. Diese Vereinbarung wurde nach intensiven
Verhandlungen mit dem Leiter des Föderalen Dienstes für
veterinärrechtliche und phytosanitäre (pflanzengesundheitliche)
Überwachung der Russischen Föderation, Sergej A. Dankwert
getroffen.
„Jetzt kommt es darauf an, die mit den Ländern und der
Wirtschaft getroffenen Vereinbarungen umgehend in die Praxis
umzusetzen. Künftig werden die kontrollpflichtigen Exporte von
Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen von fälschungssicheren
Pflanzengesundheitszeugnissen begleitet, die von qualifizierten,
speziell geschulten und autorisierten Inspektoren des
zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienstes in Deutschland nach
der phytosanitären Kontrolle der Sendungen ausgestellt werden“,
erklärte Müller. Wichtig sei, dass die Exporte sorgfältig und
bundeseinheitlich durch die zuständigen Behörden in den Ländern
kontrolliert würden. Um das deutsche System der phytosanitären
Ausfuhrkontrollen langfristig und substantiell zu verbessern,
würden derzeit mit den zuständigen Kontrollbehörden Leitlinien
für die Kontrollverfahren erstellt. „Die Verbesserungen müssen
auch nachhaltig sichergestellt werden“, sagte Staatsekretär
Müller, „dazu ist es weiterhin erforderlich, in Deutschland eine
zusätzliche nationale Überwachung der Kontrollqualität in Form
einer Auditierung einzuführen“. „Aber auch die Exporteure müssen
maßgeblich dazu beitragen, damit die Einfuhrvorschriften des
Bestimmungslandes eingehalten werden und es nicht zu erneuten
Beanstandungen bei Exporten kommt“, verdeutlichte Staatssekretär
Müller. Für den raschen Austausch relevanter phytosanitärer
Informationen wurde in den Verhandlungen die Einrichtung einer
jeweiligen Kontaktstelle in Deutschland und in der Russischen
Föderation vereinbart. Staatssekretär Müller und Dankwert
vereinbarten einen regelmäßigen Informationsaustausch zu Fragen
der Pflanzengesundheit im Rahmen jährlicher bilateraler Fachgespräche.
Hintergrund des am
Wochenende unterzeichneten Memorandums ist ein zeitweiliges
Importverbot für „pflanzliche Erzeugnisse aus Deutschland, die
der phytosanitären Kontrolle unterliegen“, das am 15. November
2004 durch den Föderalen Dienst für Veterinärwesen und
phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation gegen
Deutschland verhängt wurde. Grund waren Beanstandungen Russlands
an einzelnen Schnittblumensendungen, an denen Befall mit
einem pflanzenschädlichen Insekt aufgetreten ist, sowie
Unklarheiten bei den Begleitdokumenten. Ein vergleichbares
Importverbot besteht derzeit gegenüber Dänemark, Estland und in
eingeschränkter Weise gegenüber den Niederlanden. Gegenüber
Belgien besteht seit Mitte März ein Einfuhrverbot für
Schnittblumen und Topfpflanzen.
Deutschland hat
unmittelbar nach Ankündigung des Importverbotes im letzten Jahr
alle bestehenden Kontakte und Möglichkeiten sowohl auf Fachebene
als auch politischer Ebene genutzt, um eine Aufhebung der
Importverbotes für die betroffenen Pflanzen und
Pflanzenerzeugnisse zu erwirken. Parallel dazu haben
Verhandlungen auf EU-Ebene zur EU-Vereinheitlichung der
phytosanitären Zeugnisse stattgefunden, die mit der Zeichnung
eines Memorandums zwischen der EU und der Russischen Föderation
am 15.03.2005 abgeschlossen wurden. Damit wurde das von
russischer Seite für den 01.04.2005 angedrohte Importverbot für
die gesamte EU abgewendet. Deutschland wird in Übereinstimmung
mit dem Memorandum neue Pflanzengesundheitszeugnisse mit einer
verbesserten Fälschungssicherheit einführen. |