Berlin, Germany
June 22, 2005
„Der Entwurf der EU-Kommission zur
Reform der europäischen Zuckermarktordnung bringt mehr Klarheit
und ist grundsätzlich positiv zu bewerten.
Er verbindet die Ziele, eine mehr am Markt ausgerichtete und
wettbewerbsfähigere Zuckererzeugung zu sichern und mehr
Gerechtigkeit in die internationalen Agrarhandelsbeziehung
einkehren zu lassen“, erklärte
Bundesverbraucherministerin
Renate Künast heute in Berlin.
Die
EU-Kommission hat heute ihre Vorschläge zur Reform der Zuckermarktordnung
offiziell und weitgehend unverändert verabschiedet. Wesentliche
Inhalte der Reform sind: Deutliche Preissenkungen,
Ausgleichszahlungen für Zuckererzeuger, Herauskauf von
Zuckerquoten sowie Umstrukturierungshilfen für die
Zuckerwirtschaft.
Gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf haben sich nur geringe Änderungen
ergeben:
- Der
Reformvorschlag wird in drei Einzelvorschläge aufgeteilt:
Reform der Marktordnung, Restrukturierungsfonds und
Direktzahlungen.
- Die
Isoglucosequote wird zusätzlich um 300.000 t aufgestockt.
- Die Abgabe
zur Finanzierung der Umstrukturierungshilfen für die
Zuckerwirtschaft wird über drei, statt zwei Jahre erhoben.
Dabei werden insgesamt 4,225 Mrd. € für das Herauskaufen
überschüssiger Zuckerquoten eingesammelt.
- Der
Mittelrahmen für Ausgleichszahlungen an Zuckererzeuger wird
leicht um 11 Mio. € auf insgesamt 1,542 Mrd. € aufgestockt,
davon soll Deutschland 278 Mio. € erhalten.
„Wir werden in
den nächsten Monaten insbesondere über vier Punkte diskutieren
müssen:
- Sind Höhe
und Schritte der Preissenkungen richtig und wie hoch muss
entsprechend der Ausgleich für die Zuckererzeuger sein?
- Wird die
EU dem Ziel gerecht, mehr Gerechtigkeit in den
Agrarhandelsbeziehungen zu verwirklichen?
- Kann mit
dem Umstrukturierungsfond die notwendige Quotenkürzung um
mindestens 4 Millionen Tonnen erreicht werden und die
Zuckererzeugung auf die wettbewerbsfähigen Standorte
gebracht werden?
- Wie sind
die Mehrkosten zu vermeiden, die dieser Vorschlag bringt
(rd. 1,5 Mrd. € gegenüber jetzt rd. 1 Mrd. €)?“, sagte die
Ministerin.
„Wer bei dieser
Diskussion die Interessen der deutschen Landwirtschaft glaubhaft
vertreten will, der darf im Kern die Notwendigkeit der Zuckermarktreform
nicht weiter anzweifeln und nicht so tun, als gäbe es die
Entscheidung des WTO-Zuckerpanels oder die Zusagen der EU im
Rahmen der „everything but arms“ - Initiative (EBA) nicht“,
erklärte Künast. Mit der EBA-Initiative wird den ärmsten
Entwicklungsländern u.a. der zoll- und quotenfreie Import von
Zucker ab dem Jahr 2009 zugesichert. |