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Seit 1. Mai können deutsche Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wieder nach Russland exportiert werden
Berlin, Germany
May 2, 2005

Das russische Importverbot für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wurde aufgehoben, so dass zum 1. Mai Exporte aus Deutschland wieder erfolgen können. Dazu war Mitte April ein deutsch–russisches Memorandum unterzeichnet worden. Der Vereinbarung gingen intensive Verhandlungen mit dem Föderalen Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Überwachung der Russischen Föderation voraus.

Exporte von Pflanzen nach Russland müssen gemäß den Vereinbarungen ab 1. Mai von fälschungssicheren Pflanzengesundheits-Zeugnissen begleitet sein. Diese werden nach einer sorgfältigen phytosanitären Kontrolle durch speziell geschulte und autorisierte Kontrolleure der amtlichen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer ausgestellt. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Vereinbarungen in der Praxis auch angewendet werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Exporte sorgfältig und bundeseinheitlich durch die zuständigen Behörden in den Ländern kontrolliert werden“, erklärte dazu der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller.

Das deutsche System der phytosanitären Ausfuhrkontrollen müsse langfristig und substantiell verbessert werden. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft habe dazu in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer Leitlinien zur Durchführung phytosanitärer Kontrollen und für die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen erstellt. „Um die Qualität der Kontrollen nachhaltig sicherzustellen, wird in Deutschland eine zusätzliche nationale Überwachung der Kontrollqualität in Form einer Auditierung eingeführt,“ erklärte Müller. Aber auch die Exporteure müssten dazu beitragen, dass die Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes eingehalten werden und dass es nicht zu erneuten Beanstandungen bei Exporten komme.

Am 15. November 2004 hatte der Föderale Dienst für Veterinärwesen und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation ein Importverbot für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Deutschland verhängt. Gründe waren der Befall von Schnittblumen mit einem pflanzenschädlichen Insekt sowie Unklarheiten in einigen Fällen bei den Begleitdokumenten. Deutschland hat unmittelbar nach Ankündigung des Importverbotes im letzten Jahr alle Kontakte und Möglichkeiten sowohl auf Fachebene als auch politischer Ebene genutzt, um eine Aufhebung der Importverbotes für die betroffenen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zu erwirken. Parallel dazu fanden Verhandlungen auf EU-Ebene zur EU-Vereinheitlichung der phytosanitären Zeugnisse statt, die mit der Zeichnung eines Memorandums zwischen der EU und der Russischen Föderation am 15.03.2005 abgeschlossen wurden. Damit wurde das von russischer Seite für den 01.04.2005 angedrohte Importverbot für die gesamte EU abgewendet.

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