Berlin, Germany
May 2, 2005
Das russische Importverbot für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
wurde aufgehoben, so dass zum 1. Mai Exporte aus Deutschland
wieder erfolgen können. Dazu war Mitte April ein
deutsch–russisches Memorandum unterzeichnet worden. Der
Vereinbarung gingen intensive Verhandlungen mit dem Föderalen
Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre
(pflanzengesundheitliche) Überwachung der Russischen Föderation
voraus.
Exporte von
Pflanzen nach Russland müssen gemäß den Vereinbarungen ab 1. Mai
von fälschungssicheren Pflanzengesundheits-Zeugnissen begleitet
sein. Diese werden nach einer sorgfältigen phytosanitären
Kontrolle durch speziell geschulte und autorisierte Kontrolleure
der amtlichen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer
ausgestellt. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Vereinbarungen
in der Praxis auch angewendet werden. Wichtig ist dabei vor
allem, dass die Exporte sorgfältig und bundeseinheitlich durch
die zuständigen Behörden in den Ländern kontrolliert werden“,
erklärte dazu der Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium,
Alexander Müller.
Das deutsche
System der phytosanitären Ausfuhrkontrollen müsse langfristig
und substantiell verbessert werden. Die Biologische
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft habe dazu in
Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer
Leitlinien zur Durchführung phytosanitärer Kontrollen und für
die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen erstellt. „Um
die Qualität der Kontrollen nachhaltig sicherzustellen, wird in
Deutschland eine zusätzliche nationale Überwachung der
Kontrollqualität in Form einer Auditierung eingeführt,“ erklärte
Müller. Aber auch die Exporteure müssten dazu beitragen, dass
die Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes eingehalten werden
und dass es nicht zu erneuten Beanstandungen bei Exporten komme.
Am 15. November
2004 hatte der Föderale Dienst für Veterinärwesen und
phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation ein
Importverbot für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus
Deutschland verhängt. Gründe waren der Befall von Schnittblumen
mit einem pflanzenschädlichen Insekt sowie Unklarheiten in
einigen Fällen bei den Begleitdokumenten. Deutschland hat
unmittelbar nach Ankündigung des Importverbotes im letzten Jahr
alle Kontakte und Möglichkeiten sowohl auf Fachebene als auch
politischer Ebene genutzt, um eine Aufhebung der Importverbotes
für die betroffenen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zu
erwirken. Parallel dazu fanden Verhandlungen auf EU-Ebene zur
EU-Vereinheitlichung der phytosanitären Zeugnisse statt, die mit
der Zeichnung eines Memorandums zwischen der EU und der
Russischen Föderation am 15.03.2005 abgeschlossen wurden. Damit
wurde das von russischer Seite für den 01.04.2005 angedrohte
Importverbot für die gesamte EU abgewendet. |