Berlin, Germany
September 23, 2005
Das Verwaltungsgericht Hannover
hat heute in einem Eilverfahren die von drei Saatgutherstellern
beantragte Zulassung der Genmais-Sorte MON 810 abgelehnt.
„Das Gericht hat
einen richtigen Beschluss gefasst. Damit wird es vorerst nicht
zu einem flächendeckenden Anbau dieses Genmaises kommen, der
nicht mehr rückgängig zu machen wäre“, sagte
Bundesverbraucherministerin
Renate Künast heute in Berlin.
Die Hersteller
hatten eine vorläufige Sortenzulassung beantragt, mit der das
Inverkehrbringen des Saatgutes in Europa uneingeschränkt
zulässig geworden wäre. Für einen Erfolg im Eilverfahren wäre
eine hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich, im
Hauptsacheverfahren zu obsiegen. Diese konnte das
Verwaltungsgericht jedoch nicht feststellen. |