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Deutsche Bundesverbraucherministerin Künast begrüßt Ablehnung der Zulassung von Saatgut für Genmais
Berlin, Germany
September 23, 2005

Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute in einem Eilverfahren die von drei Saatgutherstellern beantragte Zulassung der Genmais-Sorte MON 810 abgelehnt.

„Das Gericht hat einen richtigen Beschluss gefasst. Damit wird es vorerst nicht zu einem flächendeckenden Anbau dieses Genmaises kommen, der nicht mehr rückgängig zu machen wäre“, sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin.

Die Hersteller hatten eine vorläufige Sortenzulassung beantragt, mit der das Inverkehrbringen des Saatgutes in Europa uneingeschränkt zulässig geworden wäre. Für einen Erfolg im Eilverfahren wäre eine hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich, im Hauptsacheverfahren zu obsiegen. Diese konnte das Verwaltungsgericht jedoch nicht feststellen.

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