Berlin, Germany
September 1, 2006
Nachdem am 18. August das
US-Landwirtschaftsministerium
(USDA) mitgeteilt hat, dass in den USA in Langkornreischargen
Spuren des gentechnisch veränderten Transformationsereignisses
„LL RICE 601“ der Firma Bayer CropScience nachgewiesen wurden,
hat die EU-Kommission sofort gehandelt. Da für LL RICE 601 weder
in den USA noch in der EU eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt,
ist das Inverkehrbringen nicht gestattet. Eine entsprechende
KOM-Entscheidung wurde am 23. August im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Demnach ist die das
Inverkehrbringen von aus den USA importiertem Langkornreis nur
dann erlaubt, wenn durch einen von einem akkreditierten Labor
ausgestellten Analysebericht nachgewiesen wird, dass das
Erzeugnis keine Spuren der der besagten Reislinie LL RICE 601
enthält. Zur Umsetzung der EU-Entscheidung hat
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine
Eilverordnung erlassen, die heute im Bundesanzeiger
veröffentlicht wird.
Das dem Bundesministerium unterstellte Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die
Überwachungsbehörden der Länder am 21.08.2006 informiert und
berät zur Zeit mit den Länderbehörden über Art und Umfang eines
nationalen Überwachungsprogramms zum Nachweis nicht zugelassener
Reislinien. Obwohl es zur Zeit noch keine spezifische
Nachweismethoden für den LL RICE 601 gibt, lässt sich
gentechnisch veränderter herbizidresistenter Reis bereits jetzt
indirekt nachweisen.
Auch die Zolldienstbehörden wurden informiert, so dass eine
Umsetzung der EU-Entscheidung sichergestellt ist.
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