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BMELV mit Anweisung zu MON 810: Überzogenes Monitoring als Vehikel für de-Facto-Verbot?

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Bonn, Germany
April 27, 2007

Bisher war es der Monat April, der laut Volksmund „macht, was er will“. Nun scheint das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sich diesen Ruf erarbeiten zu wollen. Mitten in der Aussaat überrumpelt es Pflanzenzüchter und Landwirte mit einem plötzlichen Erlass, demzufolge der Anbau von Bt-Mais ohne ein ausuferndes Monitoring nicht möglich sei. „Wir fragen uns, wie dieses Vorhaben mit der mehrfach geäußerten Absicht der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin zusammenpasst, die Forschung und Anwendung der Grünen Gentechnik in Deutschland zu befördern“, wundert sich Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP).

Das Ministerium beruft sich in seinem Erlass auf vermeintliche Sicherheits-bedenken hinsichtlich des Konstruktes MON 810 und verpflichtet daher zu einem umfassenden Monitoring (Überwachungsplan). „Die darin beschriebenen Kriterien sind völlig überzogen, sie zu erfüllen, ist schlicht unmöglich“, so Schmitz. „Daher drängt sich der Verdacht auf, dass dies nur ein Mittel zum Zweck ist, den Anbau von Bt-Mais in Deutschland völlig zu verhindern.“

Unklar ist, ab wann die Bestimmungen dieses Erlasses greifen. Nicht ausgeschlossen ist, dass dies schon den Anbau 2007 betrifft. Landwirte müssten dann sogar befürchten, ihre bereits ausgesäten Flächen wieder umbrechen zu müssen. Der volkswirtschaftliche Schaden wäre enorm, der Vertrauensverlust in
die Politik ist es jetzt schon.

Was treibt den Bundesminister also an? Formale Bedenken scheiden aus. MON 810 wurde zugelassen, die Verlängerung ist beantragt. Inhaltliche Bedenken greifen ebenso wenig. Zahlreiche Stellungnahmen von BMELV-Behörden, aber auch der zuständigen „Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA) haben mehrfach die Unbedenklichkeit des Bt-Maises bestätigt.

Bleiben politische Gründe, die, wie immer motiviert, ein denkbar schlechtes Licht auf Deutschland als derzeitigen Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft werfen. „Wir werden darum kämpfen, dass dieses Ansinnen noch gestoppt wird. Andernfalls könnten wir allen Betroffenen nur raten, unter Ausschöpfung aller Mittel die Rechtsstaatlichkeit zu wahren bzw. wiederherzustellen“, so Schmitz abschließend.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzen-zuchtunternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16,9 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 10.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.

 

 

 

 

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