Berlin, Germany
June 8, 2009
- Freisetzung dient ausschließlich
Versuchszwecken
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
sieht keine Risiken für Mensch und Umwelt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat heute die Freisetzungen gentechnisch veränderter
Kartoffeln zu wissenschaftlichen Zwecken unter
Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungsflächen liegen in
der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern und in der
Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt. Am Standort Thulendorf ist
eine maximal 547 Quadratmeter große, am Standort Ausleben eine
maximal 190 Quadratmeter große Freisetzungsfläche vorgesehen.
Das BVL hat der Universität Rostock genehmigt, zwischen 2009 und
2012 eine jährlich wechselnde Zahl gentechnisch veränderter
Kartoffeln zu pflanzen. Die Obergrenze am Standort Thulendorf
liegt bei 2573 Pflanzen, am Standort Ausleben bei 832. Die
erzeugten Kartoffeln werden vom Antragsteller analysiert und
sind anschließend zu vernichten.
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss,
dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf
Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind,
verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Der
Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen
die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 57.600
Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung
des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.
In dem Freilandversuch werden Kartoffellinien mit verschiedenen
gentechnischen Veränderungen freigesetzt. Bei einer
Kartoffellinie verfolgt der Antragsteller das Ziel, mit den
Kartoffeln den Bestandteil eines Impfstoffs zu erzeugen, der
gegen eine Kaninchenseuche eingesetzt werden könnte. In einer
weiteren vom BVL zur Freisetzung genehmigten Linie sollen
Knollen ausgebracht werden, die ein Eiweiß produzieren, das als
Rohstoff in der Bauchemie und Waschmittelindustrie Verwendung
finden könnte. Eine außerdem beantragte Kartoffellinie, welche
einen ungiftigen Eiweißbestandteil des Choleratoxins bildet, der
als Hilfsstoff bereits heute in Medikamenten zum Einsatz kommt,
wird vom Antragsteller im Jahr 2009 nicht freigesetzt. Über eine
Genehmigung zur Freisetzung dieser Linie wird daher zu einem
späteren Zeitpunkt entschieden.
Laut Genehmigung müssen die Versuchsflächen im Abstand von
mindestens 20 Metern zu anderen Kartoffelfeldern angelegt
werden. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut wird
entsprechend gekennzeichnet. Die Flächen müssen im Jahr nach dem
Versuch nach gentechnisch veränderten Kartoffeln abgesucht
werden, um Kartoffeln zu entfernen, die gegebenenfalls auf den
Flächen überdauert haben. Während dieser Zeit dürfen auf den
Freisetzungsflächen keine oder nur solche Pflanzen angebaut
werden, welche die Nachkontrolle nicht behindern. Damit
Wildtiere keine Versuchskartoffeln fressen oder verschleppen
können, werden die Flächen vom Antragsteller eingezäunt.
Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des
Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem
Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut.
Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes
eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der
Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sowie des unabhängigen Wissenschaftler-
und Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit unterstützt.
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die
Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in
der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen
zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen,
ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die
Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische
Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für
gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und
koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD.
Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens
über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland
den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte
Organismen im so genannten Biosafety Clearing House. |
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