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EU-Ausnahmegenehmigungen bei den Neonikotinoiden - Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern   


Germany
November 16, 2018

Quelle: LIZ - Landwirtschaftlicher Informationsdienst Zuckerrübe

Durch das Freilandverbot Ende April 2018 auf EU-Ebene für Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) gibt es im Rübenanbau keinen Beizschutz mehr bzgl. des Befalls mit Blattläusen, Moosknopfkäfer am Blatt und Rübenfliegen. Daher haben mehrere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch Deutschland, Notfallzulassungen für den Einsatz von Neonikotinoiden im Zuckerrübenanbau für die Aussaat 2019 beantragt. Bis heute liegen bereits Genehmigungen u.a. für Tschechien, Ungarn, Kroatien und Polen vor. Für Belgien ist Anfang November die Zulassung mit der Auflage einer 5-jährigen Anbaupause erteilt worden.

Für deutsche Anbauer sind daher alternative Lösungsansätze wichtiger denn je. Aktuell stehen den Landwirten bei der Flächenbehandlung zwei Wirkstoffgruppen (Pirimicarb und Pyrethroide) zur Blattlauskontrolle und Verhinderung der Virusübertragung zur Verfügung. Erste Erfahrungen mit einem Blattlaus-Monitoring hat LIZ bereits in 2018 gesammelt und wird in 2019 gemeinsam mit dem PSD NRW & dem RRV ein Gelbschalen-Monitoring durchführen, um das Blattlausvorkommen und den Befallszeitpunkt der Zuckerrüben (v.a. mit der grünen Pfirsichblattlaus) zu dokumentieren und besser einschätzen zu können.



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Website: http://www.liz-online.de

Published: November 16, 2018

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