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Klarstellung des VGMS (Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V.) zum Angebot der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) zur Erntegut-Bescheinigung


Bonn, Germany
June 17, 2025

in der vergangenen Woche hat der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (VGMS) ein Interview mit dem Geschäftsführer der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Moritz von Köckritz zur Erntegut-Bescheinigung und der rechtssicheren Erfassung von Getreide geführt.

In Ergänzung zu diesem Interview finden Sie hier eine Klarstellung der STV zu drei Themen, die aktuell intensiv diskutiert werden und entscheidend für das richtige Verständnis des STV-Angebots zur Erntegutbescheinigung sind.

Konkret geht es um

  • die Haftung des Händlers auch in Bezug auf Ware aus Nachbau
  • das Flächenverzeichnis
  • Vor-Ort-Kontrollen durch die STV

Das VGMS-Interview finden Sie unter diesem Link auf der VGMS-Website.



Bonn, Germany
June 16, 2025

Interview VGMS mit Dr. Moritz von Köckritz – Klarstellung

Das in der vergangenen Woche erschienene Interview des VGMS mit Dr. Moritz von Köckritz hat zu Nachfragen von Handelsunternehmen geführt. Aus diesem Grund sollen hier drei Missverständnisse in Bezug auf die Erntegut-Bescheinigung ausgeräumt werden.

  • Im Interview mit dem VGMS erläutert v. Köckritz, dass der Erfasser kein widerrechtlich erzeugtes Erntegut aufnehmen und handeln darf. Diese Verpflichtung besteht verschuldensunabhängig. Verschuldensunabhängig bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, welche Anstrengungen der Händler unternommen hat, um die rechtmäßige Erzeugung sicherzustellen, sondern nur auf den tatsächlichen Erfolg: Die Ware muss rechtmäßig erzeugt und damit frei von Rechten Dritter sein. Soweit die Ware aus Nachbau erzeugt wurde, müssen die Nachbaubedingungen, insbesondere die fristgerechte und vollständige Zahlung der Nachbaugebühr, erfüllt worden sein. Andernfalls sind die Rechte des Züchters verletzt, wofür der Händler dann haftet, soweit er diese Ware aufnimmt und handelt. Eine Selbsterklärung des Landwirts hilft dem Händler in diesem Fall nichts.
    Die Erntegut-Bescheinigung der STV gibt dem Erfasser hingegen Sicherheit, weil mit der Erntegut-Bescheinigung die Zusage verbunden ist, dass die STV ihn nicht in Anspruch nimmt, und zwar auch dann nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Ware – trotz Vorliegens einer Erntegut-Bescheinigung – widerrechtlich erzeugt wurde.
    Ein Erfasser kann sich grundsätzlich alternativ auch selbst ein Prüfsystem aufbauen bzw. das Prüfsystem eines dritten Anbieters nutzen. Ein alternatives Prüfsystem würde die STV nur dann akzeptieren, wenn dieses denselben oder einen vergleichbaren Prüfumfang wie das System Erntegut-Bescheinigung aufweist. Bedient sich der Erfasser keines solchen Prüfsystems und handelt mit widerrechtlich erzeugter Ware, wird er wegen Sortenschutzrechtsverletzung in Anspruch genommen und verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung je Sorte abzugeben, was für ihn ein erhebliches Risiko darstellt.

     
  • Ein weiteres Missverständnis ist, dass Landwirte ihr Flächenverzeichnis vorlegen müssen. Dies ist unzutreffend. Relevant ist lediglich die Übersicht aus dem Flächenverzeichnis über die genutzte Fläche je Kulturart. Sollten sich aus der Übersicht die konkreten Schlagbezeichnungen ergeben, können diese geschwärzt werden.
     
  • Zudem wird oft behauptet, es fänden im Rahmen der Überprüfung der Angaben aus der Erntegut-Bescheinigung Vor-Ort-Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben statt. Dies ist unzutreffend. Eine Überprüfung durch die STV auf den Betrieben findet nicht statt. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Landwirt – unmittelbar oder später im Rahmen einer Stichprobe – hochgeladenen Dokumente.

 



More news from:
    . Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
    . BDP - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. *


Website: http://www.stv-bonn.de

Published: June 17, 2025

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